Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bedingungen für die Vermietung von Fahrrädern und Ausrüstung sowie für geführte Radtouren

1. VERTRAGSPARTEIEN

1.1) Diese Bedingungen gelten für die Vermietung von Fahrrädern und Ausrüstung sowie gegebenenfalls für geführte Radtouren der FOREVER CYCLING S.L., handelnd unter dem Namen Escapada Cycling.

Die Person, die den Mietvertrag abschließt, muss mindestens 18 Jahre alt sein und wird in diesen Bedingungen als „Mieter“ bezeichnet.

Der Mieter kann Fahrräder und andere Ausrüstung für sich selbst und für weitere Fahrer, einschließlich Minderjähriger, mieten. Ist ein Fahrer unter 18 Jahre alt, bestätigt der Mieter, dass die Zustimmung eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten vorliegt, und übernimmt die Verantwortung für eine angemessene Aufsicht durch einen Erwachsenen. Der Mieter bleibt für sämtliche Mietgegenstände sowie dafür verantwortlich, dass alle Fahrer den Mietvertrag und diese Bedingungen einhalten.

1.2) Escapada Cycling stellt die in der Buchung oder im Mietvertrag angegebenen Fahrräder, Komponenten und Zubehörteile – zusammen die „Mietgegenstände“ – in gebrauchsfähigem Zustand für den vereinbarten Mietzeitraum bereit. Der Mieter verpflichtet sich zur Zahlung des geltenden Mietpreises und aller weiteren nach dem Mietvertrag fälligen Beträge.

1.3) Sofern nichts anderes vereinbart ist, beginnt ein Miettag um 09:00 Uhr und endet am selben Tag zur Schließzeit des jeweiligen Standorts. Die Schließzeit kann saisonabhängig sein und wird bei der Buchung bestätigt. Abweichende Übergabe- und Rückgabezeiten, mehrtägige Mieten und Rückgaben am nächsten Morgen können vereinbart und in der Buchung oder im Mietvertrag festgehalten werden.

1.4) Sofern keine Lieferung oder Abholung vereinbart wurde, sind die Mietgegenstände an folgender Adresse abzuholen und zurückzugeben:
Escapada Cycling
Calle Hoyo de Esparteros 9, 29005 Málaga

1.5) Bei vereinbarter Lieferung oder Abholung muss der Mieter eine korrekte Adresse, einen Treffpunkt und eine funktionierende Mobiltelefonnummer angeben. Lieferung und Abholung erfolgen zu der in der Buchung oder im Mietvertrag eingetragenen Zeit und am dort angegebenen Ort. Jede gewünschte Änderung muss Escapada Cycling mitgeteilt und von Escapada Cycling bestätigt werden.

1.6) Der Mieter trägt angemessene zusätzliche Transport-, Warte- oder Mietkosten, die durch eine nicht mitgeteilte Verspätung, Abwesenheit am vereinbarten Treffpunkt oder verspätete Rückgabe entstehen.

1.7) Außergewöhnliche Umstände außerhalb der zumutbaren Kontrolle von Escapada Cycling können zu Verzögerungen oder Änderungen einer vereinbarten Lieferung oder Abholung führen. Der Mieter wird so bald wie vernünftigerweise möglich informiert.

1.8) Der Mieter muss die Mietgegenstände bei der Übergabe prüfen und sichtbare Schäden oder Mängel vor der Benutzung melden. Bei außergewöhnlich verschmutzter Rückgabe eines Fahrrads kann eine Reinigungsgebühr von 20 € erhoben werden.

2. RESERVIERUNGEN, PREISE, ZAHLUNG UND VORAUTORISIERUNG

2.1) Eine frühzeitige Reservierung wird empfohlen und kann zur Sicherstellung der Verfügbarkeit erforderlich sein. Vermietungen am selben Tag und ohne vorherige Reservierung sind je nach Verfügbarkeit möglich. Kunden können im Geschäft von Escapada Cycling vorbeikommen, anrufen oder per E-Mail nachfragen.

2.2) Sofern beim Buchungsvorgang keine anderen Bedingungen angegeben werden, ist zur Bestätigung der Reservierung eine Vorauszahlung von 20 € pro Fahrrad erforderlich.

2.3) Der ausstehende Mietbetrag ist spätestens bei Übergabe der Mietgegenstände und Unterzeichnung des Mietvertrags zu zahlen. Akzeptiert werden die während der Buchung angezeigten oder am jeweiligen Standort von Escapada Cycling angenommenen Zahlungsarten.

2.4) Erfolgt eine Vorauszahlung oder sonstige Zahlung per Banküberweisung, trägt der Mieter alle Gebühren seiner Bank oder zwischengeschalteter Banken. Die Zahlung gilt erst als vollständig, wenn Escapada Cycling den gesamten fälligen Betrag erhalten hat.

2.5) Als Sicherheit ist eine Kartenvorautorisierung von 300 € pro Fahrrad erforderlich. Die Vorautorisierung ist weder eine Zahlung noch eine Begrenzung der Haftung des Mieters.

2.6) Der Mieter ermächtigt Escapada Cycling, die für die Miete verwendete Karte mit Beträgen zu belasten, die wegen Verlust, Diebstahl oder Beschädigung der Mietgegenstände sowie aus anderen Gründen nach dem Mietvertrag fällig sind. Solche Belastungen können zu einem späteren Zeitpunkt ohne weitere Autorisierung des Mieters vorgenommen werden. Die Vorautorisierung kann als Teilzahlung verwendet werden. Übersteigt der fällige Betrag die Vorautorisierung, bleibt der Mieter für den Restbetrag verantwortlich.

2.7) Alle auf der Website, in der Buchung und im Mietvertrag angegebenen Verbraucherpreise enthalten die geltenden Steuern, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

3. STORNIERUNG, NICHTERSCHEINEN UND VORZEITIGE RÜCKGABE

3.1) Wird eine Reservierung mindestens 14 Kalendertage vor dem vorgesehenen Mietbeginn storniert, wird der gezahlte Betrag abzüglich tatsächlich angefallener, nicht erstattungsfähiger Bank- oder Zahlungsabwicklungsgebühren zurückerstattet.

3.2) Bei einer Stornierung weniger als 14 Kalendertage vor Mietbeginn ist die Vorauszahlung von 20 € pro Fahrrad nicht erstattungsfähig.

3.3) Holt der Mieter die Mietgegenstände am vereinbarten Starttag nicht ab und hat Escapada Cycling nicht über eine Verspätung informiert, darf Escapada Cycling die Buchung als Nichterscheinen behandeln, stornieren und die Gegenstände anderen Kunden zur Verfügung stellen. Die Vorauszahlung von 20 € pro Fahrrad wird nicht erstattet; Escapada Cycling muss die Gegenstände nicht für den restlichen ursprünglichen Mietzeitraum bereithalten.

3.4) Für eine vorzeitige Rückgabe oder nicht genutzte Mietzeit besteht kein Anspruch auf Erstattung, sofern dies nicht gesetzlich vorgeschrieben oder ausdrücklich mit Escapada Cycling vereinbart ist. Persönliche Umstände, Krankheit, Reiseunterbrechungen oder ungeeignetes Wetter begründen nicht automatisch einen Erstattungsanspruch. Ausnahmen werden nach den Umständen der Buchung und dem geltenden Recht beurteilt.

3.5) Für Buchungen im Zusammenhang mit großen Radsportveranstaltungen, Rennen, Gran Fondos, Marathons oder ähnlichen Veranstaltungen können besondere Stornierungsbedingungen gelten. Diese müssen vor der Buchungsbestätigung mitgeteilt werden.

4. NUTZUNG, SORGFALT UND SICHERUNG DER MIETGEGENSTÄNDE

4.1) Der Mieter ist von der Übergabe bis zur Rückgabe und Annahme durch Escapada Cycling für alle Mietgegenstände verantwortlich. Er muss sicherstellen, dass alle Fahrer sorgfältig damit umgehen, die geltenden Verkehrsregeln einhalten und die Sicherheits- und Bedienungshinweise von Escapada Cycling befolgen.

4.2) Ein Mietfahrrad darf nicht:

  • unter Alkohol- oder Drogeneinfluss benutzt werden;
    zur Personenbeförderung verwendet werden, sofern es nicht ausdrücklich dafür vorgesehen und bereitgestellt wurde;
    ohne vorherige Genehmigung von Escapada Cycling verändert oder umgebaut werden.

Alle Mietausrüstungen und Zubehörteile werden ausschließlich für ihre bestimmungsgemäße Nutzung durch Menschen bereitgestellt. Hunde und andere Tiere dürfen nicht in oder auf gemieteten Fahrrädern, Anhängern, Taschen, Körben, Sitzen oder anderem Zubehör transportiert oder untergebracht werden.

4.3) Zusätzliche Ausrüstung darf nur nach vorheriger Mitteilung und Genehmigung durch Escapada Cycling angebracht werden. Der Mieter übernimmt die Verantwortung für alle daraus entstehenden Risiken, Verluste oder Schäden.

4.4) Bei Nichtbenutzung sollten Fahrräder in Innenräumen oder in einem sicheren, verschlossenen Abstellbereich aufbewahrt werden. Sie dürfen nachts auch abgeschlossen nicht auf der Straße oder in einem öffentlich zugänglichen Außenbereich zurückgelassen werden. Wird ein Fahrrad tagsüber unbeaufsichtigt an einem öffentlichen Ort gelassen, geschieht dies vollständig auf Risiko und Verantwortung des Mieters. Der Mieter bleibt während der gesamten Mietdauer für die Mietgegenstände verantwortlich, unabhängig vom Aufbewahrungsort oder den verwendeten Sicherungsmaßnahmen.

4.5) Die Mietgegenstände sind am vereinbarten Tag, zur vereinbarten Zeit und am vereinbarten Ort an Escapada Cycling oder dessen bevollmächtigten Vertreter zurückzugeben.

5. REPARATUREN, PANNEN UND HILFELEISTUNG

5.1) Der Mieter ist für Reifenpannen und andere kleinere Reparaturen unterwegs während der Mietdauer verantwortlich. Jede Reparatur muss fachgerecht und mit angemessener Sorgfalt ausgeführt werden, um weitere Schäden zu vermeiden.

5.2) Bei anderen Reparaturen muss der Mieter den Mietgegenstand entweder zur Prüfung und Reparatur zu Escapada Cycling bringen oder vor einer anderweitigen Reparatur die vorherige Genehmigung von Escapada Cycling einholen. Je nach Ursache und Umständen können angemessene Reparatur- und Servicekosten anfallen. Kosten einer nicht zuvor genehmigten Fremdwerkstatt werden nicht erstattet.

5.3) Schäden, Fehlfunktionen oder Unfälle sind spätestens bei Rückgabe zu melden. Verlust, Diebstahl oder Schäden, die den sicheren Betrieb eines Fahrrads beeinträchtigen, sind unverzüglich zu melden.

5.4) Fordert der Mieter Transport, Pannenhilfe, mechanische Unterstützung oder ein Ersatzfahrrad von Escapada Cycling an, können angemessene Transport- und Servicegebühren anfallen.

5.5) Escapada Cycling bemüht sich angemessen um technische Hilfe. Diese hängt jedoch von Öffnungszeiten, Personalverfügbarkeit, Standort des Mieters und praktischer Erreichbarkeit ab. Sofortige Pannenhilfe oder das Eintreffen zu einer bestimmten Zeit kann nicht garantiert werden. Ersatzfahrräder stehen nur nach Verfügbarkeit zur Verfügung. Hilfe wird so bald wie vernünftigerweise möglich geleistet.

6. VERLUST, DIEBSTAHL UND BESCHÄDIGUNG

6.1) Der Mieter ist für Verlust, Diebstahl und Beschädigung der Mietgegenstände zwischen Übergabe und Rückgabe verantwortlich.

6.2) Verlust oder Diebstahl eines Mietgegenstands ist Escapada Cycling unverzüglich zu melden. Ein Diebstahl ist außerdem bei der Polizei anzuzeigen; eine Kopie der Anzeige ist Escapada Cycling vorzulegen.

6.3) Reparierbare Schäden werden zu den angemessenen Reparaturkosten einschließlich erforderlicher Teile und Arbeitszeit berechnet. Geht ein Fahrrad verloren, wird es gestohlen oder ist es wirtschaftlich nicht reparierbar und fällt es unter eine der unten aufgeführten Kategorien oder Modelle, wird mindestens der geltende Ersatzbetrag berechnet. Liegen die angemessenen aktuellen Wiederbeschaffungskosten darüber, werden die aktuellen Wiederbeschaffungskosten berechnet.

6.4) Ist ein Fahrrad, eine Komponente oder ein Zubehörteil von keiner unten aufgeführten Kategorie bzw. keinem Modell erfasst und geht es verloren, wird gestohlen oder wirtschaftlich irreparabel beschädigt, werden die aktuellen marktüblichen Wiederbeschaffungskosten berechnet. Muss eine Ersatzkomponente oder ein Zubehörteil montiert werden, werden zusätzlich angemessene Arbeitskosten berechnet.

6.5) Es gelten folgende Mindestersatzbeträge. Alle Beträge enthalten die geltende Mehrwertsteuer:

Gravel Bike: 2.000 € | Carbon Gravel Bike: 3.000 € | Trekking Bike: 1.000 € | E-Bike Trekking: 2.500 € | MTB: 1.200 € | E-MTB: 2.500 € | Riese & Müller E-Bike: 4.500 € | Riese & Müller Cargo Bike: 6.000 € | BMC URS AMP: 5.999 € | BMC Teammachine SLR 01 SEVEN: 5.499 € | BMC Roadmachine ONE: 3.999 € | BMC Roadmachine THREE: 2.999 € | STEVENS Izoard Pro 105 Di2: 2.999 € | WILIER GTR Team Disc: 1.999 €
Sind sowohl eine allgemeine Fahrradkategorie als auch ein konkretes Modell anwendbar, gilt der Mindestersatzbetrag des konkreten Modells.

6.6) Escapada Cycling empfiehlt dem Mieter eine geeignete Reise-, Unfall- und Mietausrüstungsversicherung. Bei einer Versicherungsforderung infolge von Verlust, Diebstahl oder Beschädigung stellt Escapada Cycling die verfügbaren angemessenen Nachweise zur Verfügung.

7. E-BIKES

7.1) Es darf nur das mitgelieferte Ladegerät verwendet werden. Akkus dürfen weder in direkter Sonne noch an einem Regen oder Wasser ausgesetzten Ort geladen werden.

7.2) Jede angegebene Reichweite ist eine Schätzung und nicht garantiert. Die tatsächliche Reichweite hängt unter anderem von Unterstützungsstufe, Strecke, Höhenprofil, Wetter, Fahrergewicht, Fahrstil und zusätzlicher Last einschließlich Gepäck, Ladung und montiertem Zubehör ab.

7.3) Akku, Ladegerät, Schlüssel und jede weitere mitgelieferte E-Bike-Ausrüstung sind mit dem Fahrrad zurückzugeben. Fehlende oder beschädigte Gegenstände werden gemäß Abschnitt 6 berechnet.

8. GEFÜHRTE RADTOUREN

8.1) Teilnehmer müssen die angemessenen Sicherheitsanweisungen des Guides befolgen und die geltenden Verkehrsregeln einhalten.

8.2) Jeder Teilnehmer muss selbst sicherstellen, dass er körperlich zur Teilnahme an der gewählten Tour in der Lage ist, und Escapada Cycling vor der Tour über relevante Erkrankungen oder Einschränkungen informieren, die die sichere Teilnahme beeinflussen können.

8.3) Minderjährige dürfen nur mit Zustimmung eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten und in Begleitung eines verantwortlichen Erwachsenen teilnehmen. Der begleitende Erwachsene bestätigt, dass die erforderliche Zustimmung vorliegt, beaufsichtigt den Minderjährigen während der gesamten Tour und stellt sicher, dass dieser die Anweisungen des Guides und die Verkehrsregeln befolgt.

8.4) Die Teilnehmer erkennen an, dass Radfahren typische Risiken birgt, darunter Stürze, Zusammenstöße, Verkehr, wechselnde Straßen- oder Wegbedingungen, Wetter und Gelände.

8.5) Escapada Cycling darf eine Tour ändern, verkürzen, verschieben oder absagen, wenn dies wegen Wetter, Sicherheitsbedenken, Straßenverhältnissen, behördlichen Anweisungen oder anderen Umständen außerhalb seiner zumutbaren Kontrolle erforderlich ist. Verfügbare Alternativen und eine etwaige Erstattung richten sich nach den Umständen und dem geltenden Recht.

8.6) Escapada Cycling darf die Teilnahme verweigern oder beenden, wenn eine Person zu spät erscheint, um ohne Verzögerung oder Störung teilzunehmen, die erforderlichen Fahrkenntnisse offensichtlich nicht nachweisen kann oder Escapada Cycling vernünftigerweise annimmt, dass sie unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht, Anweisungen oder Verkehrsregeln nicht befolgt, sich gefährlich verhält oder ein erhebliches Risiko für sich oder andere verursacht. In diesen Fällen wird die betreffende Vorauszahlung nicht erstattet.

9. HAFTUNG, BUSSGELDER UND VERSICHERUNG

9.1) Der Mieter ist für Bußgelder, Sanktionen, Verletzungen oder Schäden infolge rechtswidriger oder unsachgemäßer Nutzung, Nichtbeachtung der Verkehrsregeln oder Missachtung der Anweisungen von Escapada Cycling verantwortlich.

9.2) Der Mieter ist selbst für den Abschluss einer für erforderlich erachteten Unfall-, Reise- oder Mietausrüstungsversicherung verantwortlich.

9.3) FOREVER CYCLING S.L. unterhält für seine Fahrradvermietung eine Betriebshaftpflichtversicherung. Die Haftung von FOREVER CYCLING S.L. für eigene Handlungen oder Unterlassungen richtet sich nach dem geltenden Recht.

9.4) Diese Bedingungen schließen weder zwingende Verbraucherrechte noch eine Haftung aus oder beschränken sie, wenn ein solcher Ausschluss oder eine solche Beschränkung gesetzlich unzulässig ist.

10. PERSONENBEZOGENE DATEN

10.1) FOREVER CYCLING S.L. ist Verantwortlicher für die Datenverarbeitung. Personenbezogene Daten werden zur Verwaltung und Durchführung von Buchungen und Mietverträgen, Zahlungsabwicklung, Kundenkommunikation, Erfüllung gesetzlicher Pflichten sowie zur Begründung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen verarbeitet.

10.2) Die Daten werden für die gesetzlich vorgeschriebenen Zeiträume und so lange aufbewahrt, wie dies im Zusammenhang mit einer offenen Zahlung, einem Vorfall, einer Versicherungsangelegenheit oder einem Rechtsanspruch vernünftigerweise erforderlich ist.

10.3) Datenschutzrechte können über Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. ausgeübt werden. Weitere Informationen enthält die Datenschutzrichtlinie von Escapada Cycling: https://escapadacycling.com/de/datenschutzerklaerung. Die Verarbeitung unterliegt der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679, dem spanischen Organgesetz 3/2018 und den sonstigen geltenden Datenschutzvorschriften.

11. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

11.1) Diese Bedingungen und der Mietvertrag unterliegen spanischem Recht, unbeschadet zwingender Verbraucherrechte.

11.2) Vorbehaltlich zwingender verbraucherrechtlicher Gerichtsstandsregelungen sind die Gerichte in Málaga, Spanien, für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Mietvertrag oder diesen Bedingungen zuständig.

12. KONTAKTDATEN

FOREVER CYCLING S.L.
USt-IdNr.: ESB93467587

Handelsname: Escapada Cycling
Anschrift: Calle Hoyo de Esparteros 9, 29005 Málaga

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Telefon: +34 623 816 138
Website: www.escapadacycling.com

Escapada Cycling

Calle Hoyo de Esparteros 9
29005 Malaga

hola@escapadacycling.com
+34 623 816 138

bike2malaga

Calle Duquesa de Parcent 11
29001 Malaga

info@bike2malaga.com
+34 634 578 995

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